Allgemeine Geschäftsbedingungen

WEINGUT HIRSCH GMBH

 

  1. GELTUNGSBEREICH
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung von Waren durch die Weingut Hirsch GmbH (im Folgenden “HIRSCH” genannt) mit dem Firmensitz und der Geschäftsadresse in 3493 Kammern, Hauptstraße 76.
  2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von HIRSCH jederzeit abgeändert werden und gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden aktuellen Fassung.
  3. Abweichende Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, HIRSCH hat diesen vor Annahme der Bestellung schriftlich zugestimmt.
  4. Mit der Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Kunde mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
  5. Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Anbot dar. Die Annahme des Angebots des Kunden durch HIRSCH erfolgt durch faktische Lieferung der bestellten Ware. HIRSCH ist berechtigt, eine Bestellung auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

  1. PREISE UND VERSANDKOSTEN
  1. Die angebotenen Preise der Waren verstehen sich als Bruttopreise in Euro und beinhalten bei Lieferungen im Inland sämtliche gesetzlichen Steuern und Abgaben. Die angebotenen Preise enthalten – soweit nicht abweichend von HIRSCH angeboten – jedoch nicht allfällige Verpackungs- und Versandkosten.
  2. Bei Lieferungen außerhalb Österreichs können zusätzliche Zölle und/oder Abgaben anfallen, einschließlich allfälliger Ein- bzw. Ausfuhrabgaben und allfälliger Verbrauchssteuern, die zu einer Änderung der angebotenen Bruttopreise führen können. Derartige Zölle und/oder Abgaben sind in der jeweiligen gesetzlichen Höhe vom Käufer zu tragen. Lieferungen außerhalb Österreichs können darüber hinaus nur dann erfolgen, wenn der Lieferung keine gesetzlichen oder unverhältnismäßigen logistischen Hindernisse entgegenstehen.
  3. Die in Katalogen, Prospekten, Preislisten etc. angegebenen Preise sind – soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes angegeben ist – stets unverbindlich. Für Nachbestellungen sind die Preise ebenfalls unverbindlich.
  4. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt der erstmaligen Preisangabe. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Abgabe einer Bestellung durch den Käufer verändern, so ist HIRSCH berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Die verbindlichen Preise werden im Internet-Onlineshop nach korrekter Auswahl im Warenkorb angezeigt, und bei einer per Post, Telefon, Fax oder E-Mail abgegebenen Bestellung in der von HIRSCH schriftlich (einschließlich per Fax oder per E-Mail) abgegebenen Bestellbestätigung ausgewiesen.
  5. Alle durch den Versand entstehenden Kosten trägt der Käufer. Die Kosten der Zustellung werden bei Bestellung im Internet-Onlineshop nach korrekter Auswahl im Warenkorb angezeigt, und bei einer per Post, Telefon, Fax oder E-Mail abgegebenen Bestellung in der von HIRSCH schriftlich (einschließlich per Fax oder per E-Mail) abgegebenen Bestellbestätigung ausgewiesen.
  6. Für die restlichen Staaten des Schengenraumes werden die tatsächlich anfallenden Zustellkosten in Rechnung gestellt und deren Höhe gemäß Punkt 2.5 nach korrekter Auswahl im Warenkorb sowie in der Bestellbestätigung ausgewiesen. Für Zustellungen außerhalb des Schengenraumes erfolgen die Zustellungen per Spedition. Eine automatische Versandkostenberechnung ist in diesem Falle nicht möglich. Der Kunde kann dennoch bestellen, wenn er dem üblichen Bestellweg folgt. Nach Abschicken der Bestellung wird sich HIRSCH mit dem Kunden in Verbindung setzen und ihm die Zustellkosten nennen. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot angenommen hat.
  7. Sofern Ihre Bestellung Waren umfasst, deren Verkauf Altersbeschränkungen unterliegt, stellen wir durch den Zusteller sicher, dass der Besteller das erforderliche Mindestalter erreicht hat. Der Zusteller übergibt die Ware erst nach erfolgter Altersprüfung und nur an den Besteller persönlich.

 

  1. ZAHLUNG UND ANZAHLUNGEN
  1. Der Kaufpreis ist bei Vertragsabschluss, spätestens bei Lieferung der Ware, fällig. Dies gilt auch für Teillieferungen, bei denen der Kaufpreis für die jeweils gelieferten Teilmengen zu bezahlen ist.
    Ist Lieferung mit Zustellung vereinbart, so werden diese und eine allenfalls vom Käufer gewünschte Transportversicherung (siehe hierzu Punkt 4) gesondert verrechnet. Das Entgelt dafür wird bei Lieferung der Ware fällig. Sofern der verrechnete Preis nicht bei Lieferung voll bezahlt wird, ist der Überbringer der Waren berechtigt, diese auf Kosten des Käufers wieder mitzunehmen. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen den Käufer nicht zur Zurückbehaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages. Bei Geschäften mit Verbrauchern kann dieser seine Zahlung zur Gänze dann verweigern, wenn HIRSCH die Lieferung nicht vertragsgemäß erbracht hat oder die Erbringung durch deren schlechte Vermögensverhältnisse, die dem Verbraucher zur Zeit der Vertragsschließung weder bekannt waren noch bekannt sein mussten, gefährdet ist. Bietet HIRSCH eine angemessene Sicherstellung an, so entfällt dieses Recht, die Zahlung zu verweigern.
  2. HIRSCH behält sich das Eigentum an allen Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren vor.
  3. Bei Erteilung eines Auftrages ist eine Anzahlung von 25% des Kaufpreises zu leisten. Die Anzahlung ist binnen 14 Tagen zu bezahlen.
  4. Zahlungen an das Personal von HIRSCH werden nur anerkannt, wenn diese mit einer Kassaquittung bestätigt werden. Diese Bestimmung gilt nicht für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes.
  5. Ist der Käufer mit der Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug, so kann HIRSCH:
    1. die Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben,
    2. eine dem Verzug des Kunden entsprechende, angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen,
    3. den ganzen oder noch offenen Kaufpreis sofort fällig stellen (Terminsverlust); dies gilt auch bei Vereinbarung einer Ratenzahlung mit dem Verbraucher unter der Voraussetzung, dass HIRSCH ihre Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens 6 Wochen fällig ist sowie HIRSCH den Verbraucher unter Androhung des Terminsverlustes und Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen erfolglos gemahnt hat, wobei die sofort fälligen Raten unter Berücksichtigung eines Abzugs für die der Restlaufzeit entsprechenden Zinsen zu kürzen sind,
    4. Verzugszinsen von 8% über dem Basiszinssatz der Oesterreichischen Nationalbank, mindestens 10% pro Jahr, plus Umsatzsteuer verrechnen, und
    5. bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, sowie
    6. vom Käufer die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind und in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, begehren, wobei der Käufer verpflichtet ist, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des BMWA über die Höchstsätze der Inkassoinstitute ergeben. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige Kreditkosten seitens HIRSCH anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
  6. Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit dem Eingang der vollständigen Zahlung aufschiebend bedingt. Bei Bezahlung mit Gutscheinen kann für allfällige Restbeträge keine Gutschrift ausgestellt werden. Die Einlösefrist von Warengutscheinen/Einkaufsbons etc. richtet sich nach dem an den Warengutscheinen/Einkaufsbons etc. angegebenen Datum.

 

  1. GEFAHRENÜBERGANG
  1. Bei Selbstabholung der Ware durch den Käufer gehen Nutzung und Gefahr spätestens mit der Übergabe an der Kassa auf den Käufer über.
  2. Bei Zustellung bestimmt HIRSCH – mangels besonderer Weisung durch den Käufer – als Beauftragte des Käufers Transportart und Transportweg. Bei Zustellung gehen Nutzung und Gefahr auf den Käufer mit der Übergabe der Ware von HIRSCH an den Transporteur über. Die Zustellung erfolgt somit auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Eindeckung der Lieferung durch eine Transportversicherung über einen Warenwert von EUR 2.500,00 hinaus erfolgt nur über ausdrückliche Weisung des Käufers und auf dessen Kosten.
  3. Bei Zustellung bestimmt HIRSCH – mangels besonderer Weisung durch den Käufer – als Beauftragte des Käufers Transportart und Transportweg. Bei Zustellung gehen Nutzung und Gefahr auf den Käufer, sofern er ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, über, sobald die Ware an diesen oder an einen von diesem bestimmten, vom Transporteur verschiedenen Dritten, abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne eine von HIRSCH vorgeschlagenen Auswahlmöglichkeit zu nützen, geht die Gefahr bereits mit Aushändigung der Ware an den Transporteur über.

 

  1. RÜCKGABE DER WARE UND RÜCKTRITTSRECHT
  1. HIRSCH ist bis auf Widerruf bereit, bei ihr gekaufte Waren gegen Erstattung des vollen Kaufpreises unter folgenden Voraussetzungen zurückzunehmen: Die Rückgabe muss innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum originalverpackt, unbeschädigt und unter Vorlage der Originalrechnung erfolgen. Gekennzeichnete Aktionsangebote werden ausschließlich in der gekauften Gesamtmenge zurückgenommen. Die Rücknahme erfolgt zu dem zum Zeitpunkt des ursprünglichen Kaufs gültigen Preis. Die Erstattung des Kaufpreises erfolgt in Form einer Gutschrift.
  2. Ist der Käufer ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und hat er seine Bestellung per Post, Telefon, Telefax, E-Mail oder über den Internet-Onlineshop aufgegeben, so kann er gemäß §§ 11 FAGG und in Abweichung von Punkt 5.1 innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag des Eingangs der Ware beim Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Die Widerrufsfrist beginnt, sobald der Käufer oder ein von Ihm benannter Dritter die Ware übernommen hat. Im Falle eines Kaufvertrags über mehrere Waren beginnt die Widerrufsfrist, sobald der Käufer oder ein von Ihm benannter Dritter die letzte Teilsendung, die letzte Ware oder das letzte Stück übernommen hat. Der Tag der Übernahme wird in den Fristenlauf nicht einbezogen. Samstage, Sonn- und Feiertage zählen zur Berechnung der Frist mit. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung bzw. die Rücksendung der Ware.
    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie gegenüber Weingut Hirsch GmbH, Hauptstraße 76, 3493 Kammern, Österreich, Tel.: 43 2735 2460, E-Mail: info@weingut-hirsch.at, mittels eindeutiger Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
  3. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat HIRSCH von Ihnen erhaltene Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von HIRSCH angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei HIRSCH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet HIRSCH dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. HIRSCH kann die Rückzahlung verweigern, bis die Waren bei HIRSCH eingelangt sind oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie HIRSCH über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an Weingut Hirsch GmbH, Hauptstraße 76, 3493 Kammern, Österreich, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten sowie die Gefahr der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
  4. Für den Verkauf von Waren durch HIRSCH im Rahmen der “HIRSCH Expresslieferung” besteht gemäß Punkt 8. der Bedingungen “Expresslieferung” kein Widerrufsrecht.

 

  1. BESTELLUNGEN, VERTRAGSBESTIMMUNGEN, LIEFERFRIST, LIEFERHINDERNISSE, RÜCKTRITT VOM VERTRAG
  1. HIRSCH nimmt Aufträge per Telefon oder E-Mail oder über den Internet-Onlineshop entgegen. Bei Auftragserteilung hat der Kunde den genauen Lieferort zu nennen. Der Kunde ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Übernahme der bestellten Ware am angegebenen Lieferort sicherzustellen. HIRSCH übermittelt dem Kunden eine schriftliche (einschließlich per Fax oder per E-Mail) Bestellbestätigung mit allen relevanten Auftragsdaten. Weitere Vertragsbestimmungen als die eingegebenen Daten zur Bestellung werden von HIRSCH nicht gespeichert. Die Daten können vom Kunden nicht abgerufen werden, werden dem Kunden jedoch mitsamt der Bestellbestätigung übermittelt.
  2. Im Fall der Nichtannahme von bestellter Ware ist HIRSCH berechtigt, den Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendungen, wie z.B. frustrierte Transportkosten, zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn HIRSCH ihre Leistungen nicht vertragsgemäß erbringt.
  3. Die Annahme von Bestellungen erfolgt unter Vorbehalt der Liefermöglichkeiten. HIRSCH behält sich vor, bei Überzeichnung eines Produktes den Bestellern auch geringere Mengen zuzuteilen. Wird die Lieferung oder die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist durch von HIRSCH nicht zu vertretende Umstände unmöglich, so erlischt die Lieferpflicht zu dem vorgesehenen Liefertermin. Zu den von HIRSCH nicht zu vertretenden Umständen gehören insbesondere: Betriebsstörungen (auch bei Lieferanten von HIRSCH), Verkehrsstörungen, Aussperrungen und Streiks sowie alle Fälle höherer Gewalt. HIRSCH wird in solchen Fällen den Käufer unverzüglich kontaktieren, um einen Ersatztermin für die verhinderte Lieferung zu vereinbaren. Sofern dem Käufer von HIRSCH ein neuer Liefertermin angeboten wird, der nicht später als zwei Wochen nach einem der ursprünglich vereinbarten Liefertermine liegt, und die Lieferung zu diesem neuen Termin auch ordnungsgemäß durchgeführt wird, liegt eine rechtzeitige Lieferung durch HIRSCH im Sinne des Kaufvertrages vor.
  4. Kann HIRSCH dem Käufer keinen neuen Liefertermin gemäß Punkt 6.3 anbieten oder kann auch der neue Liefertermin aus den in Punkt 6.3 genannten Fällen (Unmöglichkeit der Lieferung zum vereinbarten Termin aus durch HIRSCH nicht zu vertretenden Umständen) nicht eingehalten werden, ist HIRSCH berechtigt, vom Vertrag zur Gänze oder teilweise zurückzutreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Ebenso kann in diesen Fällen der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
  5. Bei teilbaren Leistungen hat der Käufer kein Rücktrittsrecht betreffend lieferbare Teile, soweit Teile der Leistung erfüllbar und für den Käufer verwendbar sind. Unter den gleichen Voraussetzungen, bzw wenn die restlichen Teile rechtzeitig (im Sinne von Punkt 6.3) nachgeliefert werden können, ist der Käufer nicht berechtigt, die Annahme von Teillieferungen zu verweigern.
  6. Erklärt der Käufer ungerechtfertigt, am Vertrag nicht festhalten zu wollen (“Storno”), und stimmt HIRSCH dem schriftlich (einschließlich per Fax oder per E-Mail) zu, so hat HIRSCH bei Lagerware Anspruch auf 15% des Kaufpreises als pauschalierter Schadenersatz (“Stornogebühr”). Bei Bestellware ist eine derartige Vertragsauflösung grundsätzlich ausgeschlossen. Davon abweichend bleiben für Verbraucher die gesetzlichen Rücktrittsrechte ohne Stornogebühr gemäß §§ 5e – 5h Konsumentenschutzgesetz (siehe auch Punkt 5.2) aufrecht.
  7. Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen durch den Käufer bedürfen grundsätzlich der Schriftform (einschließlich per Fax oder per E-Mail). HIRSCH behält sich vor, auch Erklärungen in anderer Form anzunehmen, die dann aber erst mit der schriftlichen Bestätigung durch HIRSCH (einschließlich per Fax oder per E-Mail) wirksam werden.

 

  1. GEWÄHRLEISTUNG
  1. Zusagen, wie über die Verwendbarkeit oder besondere Eigenschaften der Ware, oder Erklärungen der Angestellten von HIRSCH sind unverbindlich und stellen keine ausdrückliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, wenn sie nicht schriftlich (einschließlich per Fax oder per E-Mail) erfolgen.
  2. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass Mängel HIRSCH unverzüglich angezeigt werden, und zwar erkennbare Mängel sofort bei Übernahme, versteckte Mängel nach Entdeckung, und unter Vorlage der angebrochenen Ware und Originalrechnung.
  3. Ein Gewährleistungsanspruch ist in jedem Fall mit dem Kaufpreis der gelieferten und mangelhaften Ware begrenzt.
  4. HIRSCH erfüllt ihre Gewährleistungsverpflichtungen nach ihrer Wahl entweder durch Lieferung mangelfreier Ware, Verbesserung, Nachlieferung von Fehlmengen oder Rückabwicklung des Vertrags (d.h. Rückzahlung des Kaufpreises) innerhalb einer angemessenen Frist.
  5. Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes gilt an Stelle der Punkte 7.1. bis 7.4., dass der Kunde im Falle eines Mangels nach seiner Wahl und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen Verbesserung, Austausch der Sache, angemessene Preisminderung oder Wandlung begehren kann.
  6. Geschmackliche Gründe, handelsübliche oder geringfügige, technisch bedingte Abweichungen der Qualität, Quantität, Farbe, Größe, des Gewichtes, der Ausrüstung oder des Design sowie altersgemäße Veränderungen von Geschmack, Farbe und Verpackung stellen weder Gewährleistungsmängel noch Nichterfüllung des Vertrages dar.
  7. HIRSCH haftet nicht für geschmackliche, farbliche, materialmäßige und mustermäßige Übereinstimmung oder sonstige Übereinstimmungsmerkmale von nachbestellter Ware. Entsprechendes gilt für nach Muster bestellte Ware, soweit sich die Abweichung in den handelsüblichen und technischen Grenzen hält.
  8. Nach Verkostung, Konsumation oder begonnener Ver- oder Bearbeitung der Ware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
  9. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges gemäß Pkt. 4.
  10. Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die Punkte 7.6 bis 7.8 nicht.

 

  1. HAFTUNG FÜR SCHADENERSATZ
  1. HIRSCH haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leicht fahrlässig zugefügte Schäden ist jedoch ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen und für Ansprüche nach dem österreichischen Produkthaftungsgesetz.
  2. Unternehmer haben das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zur beweisen. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für entgangenen Gewinn und sonstiger Folgeschäden ausgeschlossen. Weiters ist ihnen gegenüber die Haftung mit 10% des Kaufpreises begrenzt. Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist gegenüber Unternehmern ebenfalls ausgeschlossen.
  3. Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 8.1 nicht.

 

  1. ABHOLUNG, ANNAHMEVERZUG DES KÄUFERS
  1. Bei HIRSCH bestellte bzw. kommissionierte Ware ist innerhalb von 14 Tagen ab Verständigung bzw. Kommissionierung abzuholen. Eine allfällige längere Lagerzeit bis zu maximal 4 Wochen muss vereinbart und EDV-mäßig auf dem Auftrag bzw. der Rechnung erfasst werden.
  2. Wird die Ware innerhalb dieser Frist nicht abgeholt bzw. nicht übernommen, hat HIRSCH das Recht, entweder die Ware auf Gefahr des Käufers unter Anrechnung einer Lagergebühr von 5% des Rechnungsbetrages pro angefangenem Monat plus Umsatzsteuer zu lagern und auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen, oder aber nach Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware an einen anderen Kunden weiterzuverkaufen, wobei in diesem Fall der Käufer eine sofort fällige Manipulationsgebühr von 10% des Kaufpreises plus Umsatzsteuer zu zahlen hat.

 

  1. JUGENDSCHUTZ
  1. Die Abgabe und die Zustellung von Wein und Spirituosen kann nur an Personen über 18 Jahren erfolgen. Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist HIRSCH berechtigt, Ware erst nach Legitimation durch einen amtlichen Lichtbildausweis zu übergeben. Im Fall der berechtigten Verweigerung der Übergabe ist der Kunde zum Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verpflichtet (z.B. Kosten der Zustellung).
  2. Mit Aufgabe der Bestellung versichert der Kunde, dass dieser bzw. der Empfänger der Ware älter als 18 Jahre ist.

 

  1. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
  1. Erfüllungsort ist sowohl für HIRSCH als auch den Käufer die Geschäftsanschrift von HIRSCH. Dies gilt nicht für Verbraucherverträge.
  2. Zur Entscheidung aller im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen entstehenden Streitigkeiten, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, ist das sachlich zuständige Gericht in Krems an der Donau ausschließlich zuständig.
  3. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts mit der Einschränkung, dass zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht verdrängt werden.